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Steckbrief für den „Energieberater für Baudenkmale“

 

Bezeichnung:      

Sachverständiger Energieberater für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß § 24 EnEV1 (verkürzt: „Energieberater für Baudenkmale")

 

Aufgaben:
Entwicklung von Energiekonzepten im Kontext der Sanierungsplanung und Ausarbeitung von Förderanträgen in unmittelbarem Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und Denkmalfachämtern ohne weitere prüfende Zwischeninstanzen

 

Zielsetzung:         
Die genannten Themenfelder des Leitfadens sind Grundlage der Fortbildung zum Sachverständigen für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung für Bau- denkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gemäß § 24 Abs. 1 EnEV. Ziel ist es, den im Anerkennungsschema  genannten Personenkreis im Bereich energetischer Fragestellungen am Baudenkmal und sonstiger erhaltenswerter Bau- substanz fortzubilden und dazu qualifiziert und fundiert zu schulen. Als unabhängige Sachverständige führen sie nach Abschluss des Kurses die energetische Untersuchung eigenverantwortlich durch und beraten die am Bau Beteiligten. Im Mittelpunkt dieser Fortbildung steht, einen erfahrenen Personenkreis zu motivieren und zu befä- higen, Energieeffizienz und denkmalpflegerische Belange zu vereinbaren.

 

Modalitäten:
- Vermittlung der Lehrinhalte durch von der Koordinierungsstelle anerkannte Fortbildungsangebote.
- Schriftliche und mündliche Leistungsnachweise zu den Lehrinhalten

Die Anforderungen für die Anerkennung als Sachverständige für die KfW-Programme zur energetischen Sanierung für Baudenkmale und sonstige besonderes erhaltens- werte Bausubstanz gem. § 24 Abs. 1 EnEV (verkürzt: „Energieberater für Baudenkmale") sind in dem durch die Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“ bei der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) veröffentlichten Anerkennungsschema geregelt.

 

Dauer:                   
72 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zzgl. Prüfungstermin

 

Anforderungen an die Fortbildungsangebote

Einrichtungen, die die Fortbildung für die „Energieberater für Baudenkmale" anbieten möchten, senden ihre auf der Grundlage des vorliegenden Leitfadens detailliert ausgearbeiteten Unterlagen zur Überprüfung an die Koordinierungsstelle bei der WTA Geschäftsstelle. Genaueres ist dem Anerkennungsschema Fortbildung3 zu entnehmen Bei einer Anerkennung wird das Fortbildungsangebot der Fortbildungseinrichtung in einer Liste geführt

 

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