Für die Verlängerung in den verschiedenen Kategorien gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Anerkennung zur/zum Sachverständigen ermöglicht die Planung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung an Baudenkmal und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Rahmen der KfW-Programme zur energetischen Sanierung. Personen, die gemäß diesem Schema als Sachverständige anerkannt sind, sind befähigt, die „energetische Fachplanung und Baubegleitung“ sowie die Bestätigungen zur Antragstellung und zur Durchführung für Baudenkmal und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des GEG im Rahmen der genannten KfW-Programme „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ durchzuführen
Anerkannte Personen sollten im Speziellen das folgende Wissen vertiefen:
- Fähigkeit zur selbstständigen Durchführung von „energetischer Fachplanung und Baubegleitung“ sowie Kenntnisse oder Erfahrungen in der fachgerechten Bearbeitung von Baudenkmal und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz
- Fähigkeit, bauphysikalische Wirkprinzipien zu erkennen und zu beurteilen
- Fähigkeit, energiewirtschaftliche Ansprüche denkmalverträglich umzusetzen
- Fähigkeit, relevante Bauschäden zu erkennen und zu beurteilen
- Kenntnis der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, Förderprogramme
- Fähigkeit der Kommunikation mit Behörden
Hierzu sollten folgende Kurse für die Verlängerung angeboten werden:
- Lüftung von Nichtwohngebäuden im Denkmal
- Kompensation zur Verbesserung der energetischen Sanierung durch Technische Maßnahmen
- Verarbeitung von Innendämmung im Denkmal
- Wann müssen Fachingenieure für HLS hinzugenommen werden.
- Voruntersuchung im Baudenkmal.
- Erneuerbare Energien im Denkmal.
- Wärmepumpen im Denkmal.
- Wandheizung im Denkmal.
Weiter Themen können von Fortbildungsträgern eingereicht werden.
Die WTA GmbH prüft die Fortbildung auf Eignung für die Verlängerung des Energieberater Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz. Hierbei wird von der WTA GmbH unterschieden, ob die Themen für energetische Fortbildung oder für die speziellen Denkmalfortbildung anerkannt werden können.
Die WTA GmbH wird hierbei den Prüfvermerk für "Denkmal" oder für "Energie" mit den jeweils anerkannten Stunden dem Fortbildungsträger zurückmelden.
Die Prüfung der Fortbildung ist Kostenpflichtig und wird mit einer Gebühr von € 15 Netto berechnet.