241210 Expertenwissen BEG

10. Dezember 2024

Energie- und Umweltzentrum Allgäu gemeinnützige GmbH

Uhrzeit: 9:00

Ort: Kempten

Adresse: Burgstr. 26, 87435 Kempten

Veranstalter: Energie- und Umweltzentrum Allgäu gemeinnützige GmbH

Aktuelles zur energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen und zum Effizienzhaus - Hintergründe / Aufwand / Nutzen

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist seit mehr als drei Jahren das wichtigste Instrument der Bundesregierung, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen. Nach zahlreichen Anpassungen und kurzfristigen Änderungen der Förderrichtlinien in den vergangenen Jahren ist nun die letzte BEG-Reform für Einzelmaßnahmen zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Maßgebliche Änderungen gibt es dort im Bereich der Anlagentechnik und bei der grundsätzlichen Fördersystematik.

Die nun wieder erlaubte Kombination von Effizienzhauskonzepten und Einzelmaßnahmen ermöglichen höchstwirtschaftliche Sanierungsvorhaben. Besonders der Förderzweck „Serielles Sanieren“, bei dem vorgefertigte Fassadendämmelemente eingesetzt werden müssen, kombiniert mit der „EE-Klasse“ und dem „WPB-Bonus“ erlaubt eine Förderquote durch Tilgungszuschuss und Zinsverbilligung von bis zu 60%. Zusätzlich ermöglicht dieser erfolgsversprechende Sanierungsansatz eine sehr schnelle und mieterschonende Umsetzung auf der Baustelle.

Zusammen mit dem Referenten Rainer Feldmann, der seit vielen Jahren die KfW als externer technischer Sachverständiger unterstützt, möchten wir Ihnen aufzeigen, was beim BEG-Antragsprozess und der Ausarbeitung von kreativen Effizienzhauskonzepten mit den dazugehörigen Bilanzierungsansätzen grundsätzlich zu beachten ist. Welcher Mehraufwand ist zu betreiben, wie erfolgt der fachgerechte Nachweis nach GEG und BEG-tFAQ, gibt es missverständliche Anforderungen und welchen Nutzen hat der Bauherr? Dies sind Fragen, die bei dieser Veranstaltung anhand von Umsetzungsbeispielen aus der Praxis für die Praxis geklärt werden sollen.

Expertenwissen BEG - wenige Restplätze frei (eza-allgaeu.de)

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der WTA-Liste folgendermaßen anerkannt:

- 4 UE (Wohngebäude)

- 4 UE (Nichtwohngebäude)

Kosten € 369,00 zzgl. 7% MwSt.

 

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