240918 - 241116 Grundlagen der Energieberatung, -planung und -umsetzung (Basismodul)
18. September 2024 - 16. November 2024
EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
Die Fachfortbildung ist als Basismodul für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/dena) anerkannt:
- Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
- KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude/Nichtwohngebäude
Es wird der erste Teil des Fachwissen vermittelt, um Wohn- bzw. Nichtwohngebäude energieeffizient zu planen bzw. bestehende Gebäude entsprechend zu sanieren, somit Ausschreibung und Vergabe, Baubegleitung und Qualitätsüberwachung durchführen zu können. Danach erfolgt die Teilnahme an dem/n Vertiefungsmodul/en Wohn- und/oder Nichtwohngebäude.
Die Teilnahme an sämtlichen Themen als Einzelseminare ist möglich für
1. Re-Listung Expertenliste
- Zur Verlängerung der Eintragung als Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude sind aller drei Jahre 24 UE Fortbildung + Praxisnachweis in Abhängigkeit von den gewählten Förderprogrammen notwendig.
- Alternativ für den Praxisnachweis kann ein erhöhter Fortbildungsumfang in Höhe von 32 UE einmalig eingereicht werden.
2. Zur Erweiterung des Wissens im Bereich Energieeffizienz, das Gewinnen von Einblicken in neue Themen, Auffrischen von Kenntnissen oder der Vorbereitung auf Prüfungen. Der Nachweis der Teilnahme erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung.
Aus dem Inhalt
1. Rechtliche Grundlagen
2. Bestandsaufnahme und Dokumentation
3. Beurteilung der Gebäudehülle
4. Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
5. Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
6. Strom aus erneuerbaren Energien
7. Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
8. Beratung, Planung und Umsetzung
9. Energetische Sanierungsumsetzungen (Praxisübung)
Teilnahmegebühr: 2.450 €
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung als Energieberatende/r Baudenkmale für den energetischen Part anerkannt mit:
48 UE für Wohngebäude
48 UE für Nichtwohngebäude