241029-241030 Wärmebrücken

29. Oktober 2024 - 30. Oktober 2024

fup Umweltinstitut Leipzig GmbH

Uhrzeit: 09:00

Ort: Online-Seminar

Veranstalter: fup Umweltinstitut Leipzig GmbH

Wärmebrücken/-berechnung

Mit der fortschreitenden Verschärfung durch das GEG und den steigenden Qualitätsansprüchen an die Gebäudehülle gewinnt die Betrachtung von Wärmebrücken stark an Bedeutung, weil der Einfluss von Wärmebrücken auf die gesamten Wärmeverluste eines Gebäudes erheblich sein kann. Allein die KfW verlangt für ihre Effizienzprogramme eine detaillierte Nachweisführung. In unserem Seminar werden neben den bauphysikalischen und energetischen Hintergründen die Wärmebrückenberechnung und der Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 unter Anwendung einer zweidimensionalen Wärmebrückensoftware (PsiTherm) vermittelt.

KfW-Wärmebrückenexperte

In unserem Wärmebrücken-Seminar für KfW-Experten erarbeiten Sie Wärmebrückenkonzepte, die anschließend mit der zweidimensionalen Wärmebrückensoftware (PsiTherm) berechnet werden. Diese spezielle Vorgehensweise entspricht den Förderrichtlinien und kann für die KfW-Formblätter verwendet werden. 

Wärmebrücken/-berechnung und KfW-Wärmebrückenexperte

  • Definition von Wärmebrücken
  • Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2
  • Berücksichtigung von Wärmebrücken nach GEG
  • Berücksichtigung von Wärmebrücken nach DIN V 18599-2
  • Beispielrechnungen
  • Gleichwertigkeitsnachweis nach Beiblatt 2
  • Psi-/f-Wert-Berechnung mit Psi-Therm
  • Erstellung/Anpassung von Wärmebrückenkonzepten
  • Anwendung der 3 konstruktiven Bewertungsverfahren nach KfW-Vorgabe
  • Anwendung der 2 Referenzwert-Verfahren nach KfW-Vorgabe Wärmebrückendokumentation nach KfW-Formblatt A (Gleichwertigkeitsnachweis)
  • Wärmebrückendokumentation nach KfW-Formblatt B (erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis)
  • Wärmebrückendokumentation nach KfW-Formblatt C (detaillierter Wärmebrückennachweis)
  • Wärmebrückendokumentation nach KfW-Formblatt D (Wärmebrückenkurzverfahren)

Link zum Seminar

Kosten: € 595 netto

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung als Energieberatende/r Baudenkmale anerkannt mit:

16 UE für Wohngebäude

16 UE für Nichtwohngebäude

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