20261026 Wiederholungsveranstaltung (September 2024) Holzschutz vs. Denkmalschutz - Die DIN 68800 und ihre Anwendung in historischem Bestand
26. Oktober 2026
Propstei Johannesberg gGmbH Fortbildung in Denkmalpflege und Altbauerneuerung
Holzschutzmaßnahmen in Gebäuden und baulichen Anlagen dienen dazu, um vorbeugend Schäden zu vermeiden und bekämpfend biologische Schaderreger zu eliminieren.
Neben dem Einsatz von Holzschutzmitteln ist der konstruktive Holzschutz, d.h., die Holzbauteile so zu konstruieren, dass sie von sich aus gegen Schaderregern geschützt sind, das vorrangige Ziel. Da dieses Ziel nicht immer erreichbar ist, helfen zulassungspflichtige Biozide die Holzbauteile vor holzzerstörende Insekten und Pilzen zu schützen. In Deutschland gibt es für den Einsatz von Holzschutzmittel bundeseinheitliche Regeln (z. B. DIN 68800, BAuA-Zulassungen, WTA-Merkblätter).
Grundsätzlich sind diese Regeln für neu zu errichtende Bauwerke erstellt worden und lassen sich nicht immer in Einklang mit den Anforderungen der Denkmalpflege bringen. Nichtsdestotrotz existieren diverse „Öffnungsklauseln“ in den Regelwerken, die es gestatten, substanzschonend Schaderreger an denkmalgeschützten Gebäuden zu bekämpfen.
Neben der detaillierten Kenntnis der Regelwerke und der Bausubstanz muss man auch die Lebensgewohnheiten der Organismen und die bauphysikalischen Verhältnisse der Bausubstanz kennen. Denn nicht jeder Schaderreger muss bei speziellen klimatischen Verhältnissen auch bekämpft werden. So lassen sich mitunter gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden.
Das eintägige Fachseminar vermittelt diese Kenntnisse und ermöglicht im Zusammenspiel der konstruktiven, biologischen, chemischen und bauphysikalischen Gegebenheiten eine Bewertung der Schadenssituation.
Die Themen sind:
Holzzerstörenden Organismen an denkmalgeschützten Bauwerken · Grundlegende Regeln der Bekämpfung · Monitoring, Vertragsregelungen, Nutzungseinschränkungen · Ausführungsbeispiele an ausgewählten und bedeutenden Gebäuden.
Seminargebühr: 320,- € inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der WTA-Liste folgendermaßen anerkannt:
- 9 UE (Wohngebäude)
- 9 UE (Nichtwohngebäude)
