20260710 - Ortsgespräch: Rathaus der Nachkriegsmoderne - Energieeffizienz und Betoninstandsetzung, bestandsorientiert und denkmalgerecht
10. Juli 2026
Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
Das Rathaus von Seitingen, 1963 nach Plänen des Tübinger Architekten Ernst Breitling errichtet, prägt mit seinem Vorplatz das Zentrum des Ortes. Der sachliche Bau verbindet traditionelle Würdeformeln der spätmittelalterlichen Rathausarchitektur wie Dachreiter und offene Laube mit der klaren, funktionalistischen Formensprache der späten Nachkriegsmoderne. Transparente Glasfronten, Sichtbetonoberflächen und gestaltprägende Betonelemente stehen für das demokratische Offenheitsideal der 1960er-Jahre und verleihen dem Gebäude architekturgeschichtliche Bedeutung.
Im Ortsgespräch werden am Beispiel dieses Verwaltungsbaus die energetische Leistungsfähigkeit solcher Gebäude gewürdigt und aufbauend darauf Strategien zur weitergehenden energetischen Ertüchtigung vorgestellt. Dabei stehen die Erhaltungsfähigkeit bauzeitlicher Fensterelemente sowie der bauphysikalische Umgang mit Außenwandkonstruktionen aus Sichtbeton im Fokus. Materialwissenschaftliche Parameter und restauratorische Techniken zum Erhalt dieser für die Bauzeit prägenden Sichtbetonoberflächen werden im Ortgespräch ebenso thematisiert.
Die Veranstaltung zeigt, wie sich architektonische Qualität bewahren und zugleich zukunftsfähige energetische und konservatorische Konzepte entwickeln lassen.
Programmablauf
- Begrüßung: Herr Bürgermeister Jürgen Uhl
- Einführung zu Denkmal und Themen: Christine Schneider
- Vorstellung: Fachplaner für Energie und Beton einschließlich der Experten des Landesamtes für Denkmalpflege
- Diskussion Energieeffizienz: Leitung Silke Vollmann
- Diskussion Betoninstandsetzung: Leitung Karin Schinken
- Abschlussdiskussion: Eigentümer und Planer zur Herausforderung Nachkriegsmoderne sowie zur Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, moderiert von Christine Schneider
Die Veranstaltungsankündigung finden Sie unter folgenden Link:
Je Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der WTA-Liste folgendermaßen anerkannt:
- 3 UE (Wohngebäude)
- 3 UE (Nichtwohngebäude)
