20251027 - 20251027 Holzzerstörende Organismen an historischen Gebäuden
27. Oktober 2025
Propstei Johannesberg gGmbH
Holzschutzmaßnahmen in Gebäuden und baulichen Anlagen dienen dazu, um vorbeugend Schäden zu vermeiden und bekämpfend biologische Schaderreger abzutöten. Neben dem Einsatz von Holzschutzmitteln ist der konstruktive Holzschutz, d.h., die Holzbauteile so zu konstruieren, dass sie von sich aus gegen Schaderreger geschützt sind, das vorrangige Ziel. Da dieses Ziel nicht immer gelingt, helfen zulassungspflichtige Biozide die Holzbauteile vor holzzerstörende Insekten und Pilzen zu schützen. In Deutschland gibt es für den Einsatz von Holzschutzmitteln bundeseinheitliche Regeln (z.B. DIN 68800, BAuA-Zulassungen, WTA-Merkblätter).
Grundsätzlich sind diese Regeln für den profanen Wohnungsbau erstellt worden und lassen sich nicht immer in Einklang mit dem Denkmalschutz bringen. Nichtsdestotrotz existieren diverse „Öffnungsklauseln“ in den Regelwerken, die es gestatten, substanzschonend Schaderreger an denkmalgeschützten Gebäuden zu bekämpfen.
Neben der detaillierten Kenntnis der Regelwerke und der Bausubstanz muss man auch die Lebensgewohnheiten der Organismen und die bauphysikalischen Verhältnisse der Bausubstanz kennen. Denn nicht jeder Schaderreger muss bei speziellen klimatischen Verhältnissen auch bekämpft werden. So lassen sich mitunter gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden.
Das Seminar vermittelt diese Kenntnisse und ermöglicht beim Zusammenspiel der konstruktiven, biologischen, chemischen und bauphysikalischen Gegebenheiten eine Bewertung der Schadenssituation.
Die Themen des Seminars sind:
- Holzzerstörende Pilze und Insekten in Gebäuden (Lebensweise und Schäden
- Sanierungsbeispiele an denkmalgechützten Gebäuden
- Frühere und aktuelle Einbringverfahren von Holzschutzmitteln
- Substanzschonende Diagnostik und Schadensbewertung
Seminargebühr: 320,00 Euro (inkl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)
https://www.propstei-johannesberg.de/
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der WTA-Liste folgendermaßen anerkannt:
8 UE (für Wohngebäude)
8 UE (für Nichtwohngebäude)
Seminargebühren 320,00 EURO (incl. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen)
